Was bedeutet es, in Regensburg arm zu sein? – so lautete die zentrale Frage, der wir auf den vorangegangenen Seiten nachgegangen sind. Aus dieser Analyse ergibt sich eine detaillierte Antwort auf unsere Leitfrage – nicht aber auf die Frage, wie die dabei geschilderten Probleme konkret angegangen oder gar behoben werden könnten. Das folgende Kapitel befasst sich daher mit den Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Armutspolitik, der Perspektive der Sozialraumorientierung in der Sozialen Arbeit und einer Liste von Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen für die Zukunft.
„Wir reden und reden und reden und kommen nicht ins Machen“, fasst eine Kritik treffend zusammen, die von einigen Expertinnen und Experten in Bezug auf kommunale Maßnahmen gegen Armut geäußert wurde. Auch unserem Bericht könnte man – bis hierhin – einen ähnlichen Vorwurf machen: viel Stoff zum Reden, wenig Ableitungen für die Praxis.
Die einer solchen Kritik zugrunde liegende Wertung – Reden schlecht, Machen gut – halten wir jedoch für verkürzt. Denn erst eine präzise Erfassung des Problems – und diese setzt gerade voraus, dass sie nicht bereits unter dem Gesichtspunkt erfolgt, wie man es verändern könnte – macht zielgerichtetes Handeln möglich. Ein Problem kann nur mit sachlicher Klarheit darüber, was es ist und auszeichnet, bearbeitet werden. Diese Klarheit haben wir, so gut es uns möglich war, erarbeitet und in den vorangegangenen Kapiteln dargelegt. In diesem Sinne ist der Bericht, auch bis hierhin, unmittelbar praxisrelevant.
Und doch war die Frage, was gegen Armut in all ihren Ausprägungen getan werden kann, ein wiederkehrendes Thema im Forschungsprozess: in Interviews mit Expertinnen und Experten, mit Betroffenen – und in der internen Auseinandersetzung im Projektteam.
Dabei sind wir auf drei zentrale Erkenntnisse gestoßen, die unser Verständnis kommunalen Handlungsbedarfs wesentlich prägen:
1. Die begrenzten Handlungsspielräume machen eine vollständige Überwindung von Armut auf Ebene der Kommune unmöglich.
2. Dennoch gibt es konkrete Handlungsmöglichkeiten und einen entsprechenden Handlungsbedarf.
3. Ein wirksamer Beitrag zur Bearbeitung von Armut in Regensburg erfordert eine Umstrukturierung der bestehenden sozialen Unterstützungslandschaft – damit Bedarfe besser erkannt, Menschen früher erreicht und bestehende Angebote sinnvoll verzahnt werden können.
Diese drei Punkte möchten wir im Folgenden ausarbeiten und begründen. Nach einem Überblick über die Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Armutspolitik analysieren wir die im Rahmen der Interviews geäußerten Handlungsempfehlungen. So möchten wir aufzeigen, warum eine strukturelle Neuausrichtung und bessere Verzahnung des Unterstützungssystems als zentrale Schlussfolgerung dieses Berichts erscheint – und skizzieren mit der Sozialraumorientierung einen von mehreren denkbaren Ansätzen, wie ein solcher Umbau konkret gedacht werden kann. Ergänzend enthält das Kapitel eine systematisch aufbereitete Übersicht von im Laufe der Berichtserstellung zusammengetragenen Einzelmaßnahmen, die sich auf unterschiedliche Handlungsfelder beziehen. Diese Maßnahmen betreffen weniger den hier herausgearbeiteten strukturellen Reformbedarf des Regensburger Hilfesystems an sich, sondern zielen auf konkrete Verbesserungen im Bestehenden. Sie erscheinen uns als wichtige Ergänzung zu tiefgreifenden Veränderungen – weil sie Armutsbetroffenen, und oft auch Fachkräften, bereits kurzfristig das Leben erleichtern können.
Wer wissen möchte, wie Armut in Regensburg wirkt, wird in diesem Bericht fündig: Ausgehend von ihrer materiellen Basis ist sie (u. a.) räumlich konzentriert, gesundheitlich belastend, sozial isolierend und in vielerlei Hinsicht existenziell einschränkend. Was sich in der auf den Dimensionen des Capability Approach fußenden Gliederung des Berichts in verschiedene Kapitel aufteilt – Finanzielle Dimension, Wohnen, Bildung, Gesundheit, Teilhabe, Sozialpsychologische und Psychosoziale Dimension –, tritt in der Lebensrealität armutsbetroffener Menschen nicht neben-, sondern miteinander auf. Diese Wechselwirkung und der gegenseitige Einfluss betont auch Sen in seinen Ausführungen zum Capability Approach.1 Die Essenz des Capability Approach ist die Erweiterung von Verwirklichungschancen, die definiert sind als „Freiheiten, die es ihm [dem Menschen, V. A.] erlauben, ein mit guten Gründen erstrebtes Leben zu führen“2. Hierbei tragen politische und wirtschaftliche Freiheiten, einhergehend mit sozialen Chancen und (staatlichem) sozialem Schutz maßgeblich zu den Verwirklichungschancen einer Person bei.3
Ein Beispiel veranschaulicht die Zusammenhänge der Dimensionen: Ein geringes Einkommen erhöht das Risiko, in prekären Wohnverhältnissen leben zu müssen. Solche Wohnverhältnisse wirken sich negativ auf die physische und psychische Verfasstheit aus. Gesundheitsprobleme wiederum beeinträchtigen Bildungs- und Erwerbschancen erheblich und führen somit wiederum oft zu einer weiteren Verschlechterung der materiellen Lebenslage. Solche Dynamiken verlaufen nicht immer gleich, und sie sind keinesfalls die einzigen Muster, die im Bericht sichtbar wurden. Aber sie zeigen exemplarisch, dass Armut zwar in einem Mangel an Geld ihren Ursprung hat, zugleich aber Probleme erzeugt, die weit über das rein Finanzielle hinausreichen und die materielle Not zusätzlich verschärfen können: [E]in geringes Einkommen [ist] eindeutig einer der Hauptgründe von Armut […], da fehlendes Geld ein wesentlicher Faktor für den Mangel an Verwirklichungschancen ist.“4
Gerade darin liegt ein zentrales Problem kommunaler Armutspolitik: An seiner Wurzel – der materiellen Ausstattung ihrer Bürgerinnen und Bürger – hat sie kaum wirksame Ansatzpunkte: Einkommensverhältnisse, Transferleistungen und Sozialgesetzgebung liegen weit außerhalb ihrer Zuständigkeit und Steuerungsfähigkeit. Gleichzeitig ist sie mit den komplexen und mehrdimensionalen Problemlagen, die mit Armut einhergehen, unmittelbar konfrontiert: unter anderem in Schulen, Stadtteilen, Gesundheitsdiensten und den sozialen Einrichtungen vor Ort.5
Diese Asymmetrie – kaum Einfluss auf die Ursachen, aber unmittelbare Konfrontation mit ihren Folgen – prägt die kommunale Armutspolitik in ihrer Widersprüchlichkeit. Der Blick in die einschlägige Forschung bestätigt diesen Befund6 und macht darüber hinaus deutlich: Die Grenzen kommunalen Handelns sind nicht nur auf fehlende Ressourcen und begrenzte föderale Kompetenzen zurückzuführen, sondern oft auch Resultat der Organisation kommunaler Hilfsstrukturen selbst. Zuständigkeiten sind entlang institutioneller Logiken abgegrenzt – etwa in Jugend-, Sozial- oder Gesundheitsverwaltung –, nicht entlang der Lebens- und Problemlagen ihrer Adressatinnen und Adressaten. Eine solche Bearbeitung von Armut verfehlt ihre Mehrdimensionalität systematisch. In der Fachliteratur werden daher bereichsübergreifende Ansätze als erforderliche Alternative zur bestehenden sektoralen Organisation diskutiert. Wie ein solcher Ansatz in Regensburg konkret aussehen könnte, werden wir am Ende dieses Kapitels darlegen.
Seit den Reformen der frühen 2000er Jahre ist in Deutschland eine zunehmende Kommunalisierung sozialstaatlicher Aufgaben zu beobachten. Insbesondere durch die Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und neue Formen der Mindestsicherung hat sich die Rolle der Kommune deutlich verändert. Dies ist jedoch nicht auf einen gezielten Ausbau kommunaler Kompetenzen zurückzuführen, sondern auf den Rückbau sozialer Sicherung auf Bundesebene. „Es [handelt] sich um eine indirekte bzw. implizite Form der Kommunalisierung, da die Verschiebung der Aufgaben- und Finanzierungslasten durch einen Rückbau der primären Sicherungssysteme zustande kommt“7. Die Anforderungen an Kommunen als „lokale Sozialstaaten“8 sind also deutlich gestiegen.9
Diese gestiegene Verantwortung wird sich auch in den Ausgaben der Kommunen niedergeschlagen haben. Das jedenfalls legen die Entwicklungen der kommunalen Sozialen Leistungen pro Einwohner nahe (s. Abb. 1), wobei hier zu berücksichtigen ist, dass auch sozialrechtliche Leistungen, etwa solche nach dem SGB II, miteinberechnet sind. Von 2010 bis 2016 war in den bayerischen Großstädten ein kontinuierliches Wachstum der Sozialausgaben festzustellen. Nach einer Reduzierung in den darauffolgenden drei Jahren stiegen die Ausgaben wieder.10
Abbildung 1: Soziale Leistungen pro Einwohner/-in nach Kommune (2006-2022)

Quelle: Eigene Darstellung auf Basis von Daten des Wegweiser Kommune (Hg.) 202511
Während sich der Aufgabenbereich der Kommunen erweitert hat, ist der organisationale Aufbau kommunaler Sozialpolitik in der Regel unverändert geblieben. Dieser gliedert sich traditionell entlang rechtlich vorgegebener Fachzuständigkeiten, was eine „Versäulung“ der Hilfs- und Unterstützungsstrukturen zur Folge hat – also eine Fragmentierung von Leistungen nach unterschiedlichen Rechtskreisen, etwa zwischen Jugendhilfe, Grundsicherung oder Eingliederungshilfe. Aus dieser Struktur ergeben sich zwei zentrale Probleme:
Erstens kommt es auf der prozeduralen Ebene häufig zu Reibungsverlusten: Zuständigkeiten überschneiden sich oder grenzen sich voneinander ab, ohne dass Verantwortlichkeiten eindeutig geklärt wären. Die notwendige Abstimmung zwischen verschiedenen Ämtern, Trägern und Berufsgruppen bleibt oft aus – mit der Folge, dass Unterstützungsprozesse ins Stocken geraten, Lücken entstehen oder Betroffene zwischen den Zuständigkeiten „verloren gehen“, also im Endeffekt nicht vom Hilfesystem erreicht werden.12
Zweitens erschwert die Versäulung die inhaltliche Bearbeitung komplexer Problemlagen. Wie oben dargestellt, ist Armut ein Querschnittsphänomen, das mehrere Lebensbereiche gleichzeitig betrifft. Für solche bereichsübergreifenden Herausforderungen fehlen in der versäulten Verwaltung oft eindeutige Ansprechpersonen. Das Hilfesystem erscheint aus Sicht der Betroffenen daher häufig nicht zusammenhängend, sondern zersplittert und unzugänglich. Auch präventives Handeln wird dadurch erschwert: Statt frühzeitig und koordiniert zu agieren, können die Fachbereiche häufig nur isoliert und erst verspätet reagieren – wenn sich Problemlagen bereits verfestigt haben. Entsprechend heißt es in einer Veröffentlichung zu kommunalen Bildungsmaßnahmen im Kontext von Armut: „Die zahlreichen gut gemeinten Programme und Angebote fristen dann das Dasein eines Flickenteppichs unkoordinierter Maßnahmen der Armutsprävention“.13
Diese in der Verwaltungsstruktur begründeten Schwierigkeiten sind jedoch nicht zwangsläufiges Resultat kommunalpolitischer Beschränkungen. Auch wenn zentrale Ursachen von Armut außerhalb der kommunalen Zuständigkeit liegen, verfügen Städte und Gemeinden über wirksamere Ansätze, um ihre Folgen abzumildern – vorausgesetzt, diese werden strategisch genutzt und miteinander verzahnt.
Dabei gilt es, die zwei grundlegenden Funktionen kommunaler Armutspolitik in den Blick zu nehmen: Einerseits die unmittelbare Bearbeitung bestehender Problemlagen, andererseits die Entwicklung präventiver Strategien, die die Verfestigung und Reproduktion von Armut abmildern oder gar verhindern können. Gerade auf kommunaler Ebene bestehen hierfür besondere Gestaltungsspielräume: „Nur auf der kommunalen Ebene lassen sich zielgruppen- und sozialraumorientiertes Handeln rechtskreis- und institutionenübergreifend ausgestalten und hinsichtlich der Ergebnisse und der Wirksamkeit beobachten und bewerten. Sozialplanung und Sozialberichterstattung sind wesentliche Garanten einer nachhaltigen Ausgestaltung dieses Politikfelds“14.
So lassen sich aus der Forschung einige zentrale Handlungsfelder für die Kommunen ableiten. Eine aktuelle Studie des WSI (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut) verweist besonders auf die Stärkung der materiellen Teilhabe und die Bedeutung eines funktionierenden Quartiersmanagements. Für Menschen in Armut steht die materielle Teilhabe im Zentrum. Andere einkommensschwache Gruppen – etwa im prekären Beschäftigungssegment oder der unteren Mitte – erleben hingegen vor allem ökonomische Unsicherheit: Hier rückt weniger der manifeste Mangel als vielmehr die Sorge um den eigenen sozialen Status und den künftigen Lebensstandard in den Vordergrund. Neben diesen Aspekten hebt das WSI auch die Bedeutung einer gut ausgebauten sozialen Infrastruktur und einer leistungsfähigen öffentlichen Daseinsvorsorge hervor. Denn „Menschen mit sehr niedrigen finanziellen Ressourcen können Defizite in der öffentlichen Infrastruktur nicht durch eigene Ressourcen kompensieren, sie können eben nicht auf oftmals teure private Alternativen ausweichen“.15
Die meisten Publikationen zu kommunalen Handlungsstrategien knüpfen an die beschriebene begrenzte Steuerungsfähigkeit der Kommunen an. Auf kommunaler Ebene
„geht es dann darum, den Menschen trotz Armut ein gutes Leben zu ermöglichen: die Folgen von Armut abzumildern, Hilfe zur Selbsthilfe zu leisten bzw. die Grundversorgung sicherzustellen und soziale Teilhabe bestmöglich zu gewährleisten.“16
In letzter Konsequenz ist kommunale Armutspolitik daher als Teilhabepolitik zu verstehen.
Stölner unterscheidet in diesem Zusammenhang vier grundlegende Felder sozialer Teilhabe: Erwerbsarbeit (materielle Sicherung), soziale Nahbeziehungen (informelle Unterstützung), Teilhabe durch Rechte (z. B. Sozialleistungsansprüche) sowie Bildung und Kultur. Wie es Armutsbetroffenen in Regensburg derzeit in diesen Feldern ergeht, lässt sich dem vorliegenden Bericht entnehmen. Auch hierin zeigt sich – wie oben bereits skizziert – der praktische Gehalt der Analyse. Darüber hinaus nennt Stölner weitere konkrete Ansatzpunkte für die kommunale Armutsbearbeitung: sozialen Wohnungsbau, Bildungsförderung, die Stärkung individueller Ressourcen (etwa durch Sprachkurse, Umschulungen oder Bewerbungstrainings), den Ausbau von Netzwerken zur Überwindung versäulter Strukturen sowie eine professionelle Sozialplanung und Sozialberichterstattung. Über diese Ansätze können Kommunen gezielt dazu beitragen, die Folgen von Armut abzumildern und Teilhabechancen zu verbessern.17
Wie diese Beispiele zeigen, gibt es durchaus konkrete, vielfältige Handlungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene. Hanesch betont insbesondere die kommunale Verantwortung für Sozialplanung, Netzwerkarbeit und die lebenslagenbezogene Ausgestaltung sozialer Infrastruktur. Dazu zählen Bildungs- und Gesundheitsangebote, wohnortnahe Beratungsstellen, niedrigschwellige Anlaufstrukturen sowie Maßnahmen zur Förderung von Teilhabe. Kommunen können über Sozialpässe, Zuschüsse oder Quartiersprojekte durchaus kompensatorisch wirken.18 Fischer hebt hervor, dass Kommunen durch ressortübergreifende Steuerung – etwa im Rahmen von Präventionsketten oder integrierten Förderstrukturen – Fragmentierung aktiv entgegenwirken können.19 Auch die Gestaltung des Wohnungsmarkts, beispielsweise über kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder soziale Belegungsbindungen, zählt zu den relevanten Einflussfeldern, wobei hier die aktuell hohen Baukosten zu berücksichtigen sind, die die Handlungsspielräume auf diesem Gebiet stark beschränken.20 Nicht zuletzt liegt in der Förderung von Kooperationen zwischen Verwaltung, freien Trägern und zivilgesellschaftlichen Initiativen ein wirksamer Hebel für effektiv vernetzte Unterstützungslandschaften. Diese Potenziale bleiben jedoch häufig unterhalb ihrer Möglichkeiten – etwa, weil sie auf freiwilliger Basis beruhen, projektbezogen organisiert oder durch knappe Mittel limitiert sind.21
Angesichts der Diskrepanz zwischen den zwangsläufigen Grenzen kommunaler Armutspolitik – die sich aus der Beschränktheit ihrer Mittel und Zuständigkeiten ergeben – und den aktuell faktisch zu beobachtenden, selbst erzeugten Begrenzungen, fordern Fachleute eine Abkehr von rein sektoralen Ansätzen hin zu integrierten, systemisch bereichsübergreifenden Strategien. Versteht man Armut als „ganzheitliches Phänomen“, verlangt dies entsprechend ganzheitliche Lösungsansätze, die „politisch-administrativ nicht allein durch eine Zuständigkeit“22 bewältigt werden können.23 In der Praxis wurden hierfür in den letzten Jahren verschiedene Konzepte wie beispielsweise die Sozialraumorientierung oder integrierte Quartiersmanagement-Ansätze entwickelt. Gemeinsam ist diesen Konzepten das Bestreben, starre Ressortgrenzen zu überwinden und unterschiedliche Akteure gemeinsam auf sozialräumlicher Ebene zu aktivieren. Eine solche vernetzte Herangehensweise ist bewusst multiprofessionell und institutionsübergreifend angelegt und zielt darauf ab, zivilgesellschaftliche Kräfte mit einzubinden. Durch dieses Zusammenwirken verspricht man sich Synergieeffekte und erweiterte Gestaltungsspielräume – etwa indem neue sozialräumliche Zugänge genutzt werden und Akteure einbezogen werden, die aufgrund enger Zuständigkeitsgrenzen bislang ausgeschlossen blieben.24 Mit der Umsetzung derartiger Konzepte geht häufig ein Professionalisierungsschub bei den Beteiligten und eine Organisationsentwicklung hin zu mehr Kooperation einher. Kurzum: Nicht „mehr vom Gleichen“ innerhalb der bestehenden Säulen, sondern innovative Ansätze außerhalb rein administrativer Logiken gelten als zeitgemäße Antwort auf komplexe Armutsfolgen.25
Ein Aspekt, der zudem Betonung im Capability Approach findet, ist der Einbezug der Adressatinnen und Adressaten. Im Capability Approach wird der Wert der Freiheit hoch gehandelt: Ein Fokus liegt auf der Beteiligung der betroffenen Personen bei der Erweiterung von Verwirklichungschancen, denn „[w]o es um öffentliche Urteile geht, ist es unausweichlich, Werte in aller Öffentlichkeit zu erörtern“26. Grundsätzlich kommt professionellen Akteurinnen und Akteuren weniger die Rolle zu, Ziele vorzugeben und mehr, Möglichkeiten anzubieten. Oder, um die Termini des Capability Approaches zu verwenden: Die Stärkung und Sicherung von Verwirklichungschancen.27 Nicht der Eintritt bestimmter Funktionen, sondern die Erweiterung von Verwirklichungschancen ist das Ziel: „Es besteht ein großer moralischer Unterschied zwischen einer Politik, die Gesundheit fördert und einer, die Verwirklichungschancen zum Erreichen von Gesundheit fördert. Letztere, nicht erstere, würdigt die Entscheidungsfreiheit der Menschen.“28 Die Maximierung der Verwirklichungschancen soll zum einen durch öffentliche Maßnahmen und zum anderen durch partizipatorische Elemente erfolgen.29
Nachdem die (strukturellen) Herausforderungen, mit denen sich Armutsbearbeitung auf kommunaler Ebene konfrontiert sieht, theoretisch behandelt wurden, sollen diese Ausführungen nun durch Aussagen aus den Interviews mit unseren Expertinnen und Experten ergänzt werden. In den Interviews wurde deutlich, wo im sozialen Sektor in Regensburg der Schuh drückt. Viele Schilderungen betreffen dabei praktische Probleme, einige deuten aber auch vorsichtig auf grundlegende Defizite im Hilfesystem hin. Insgesamt spiegeln die Stimmen aus der Praxis manches von dem wider, was zuvor als strukturelle Grenze der kommunalen Armutspolitik beschrieben wurde.
Ein häufig angesprochener Punkt ist der Mangel an Ressourcen. Einige Fachkräfte berichten, dass es an Personal und Zeit fehlt, um allen Bedarfen gerecht zu werden. So wurde beispielsweise darauf hingewiesen, dass bestehende Angebote personell besser ausgestattet und dauerhaft sicher finanziert werden müssten: „Wir haben schon oft darüber gesprochen, wir müssten mehr Leute haben, die das machen. Wir haben auch schon mal gesagt, wir könnten eigentlich in Kindergärten, auf Elternabenden mal präsent sein oder so. Also es gäbe sicher noch viel mehr Möglichkeiten, Leute zu erreichen“ (ZG K, Pos. 13).
Eng verbunden mit den Personalengpässen sind die finanziellen Engpässe vieler Angebote. Zahlreiche Initiativen und Vereine verfügen nur über eine unzureichende finanzielle Ausstattung. Oft erhalten soziale Einrichtungen keine oder zu geringe öffentliche Förderung, und wenn doch, dann häufig befristet. „Es gibt ja ganz viele Vereine, wo die Finanzierung immer so ein Drahtseilakt ist“ (ZG K, Pos. 79) – so wurde die prekäre finanzielle Situation vieler Träger beschrieben. Die unsichere Finanzierung führt zu Abhängigkeiten von externen Geldgebern und teils zu Wartelisten: Eine Fachkraft äußerte frustriert, es sei „total kontraproduktiv, die Leute einfach so lange warten zu lassen“ (FK SB2, Pos. 193) – ein Hinweis darauf, wie direkte Hilfen durch finanzielle Engpässe ausgebremst werden.
Problematisch ist insbesondere die als „freiwillige Leistungen“ finanzierte Infrastruktur: Viele Projekte müssen jedes Jahr aufs Neue beantragt werden, weil eine langfristige Finanzierung fehlt. Diese Jahreslogik bindet Ressourcen für Anträge und erschwert nachhaltige Arbeitsstrukturen. Außerdem berichten einige Interviewte von Engpässen bei Räumlichkeiten und Ausstattung – wiederum aus Kostengründen. Von einigen Expertinnen und Experten wurde hingegen hervorgehoben, dass es Kommunen gibt, die gemeinnützige Organisationen „einfach unbürokratisch unterstützen“ (ZG T, Pos. 13) und z. B. kostenlose Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Hierin zeigt sich ein möglicher Weg, finanzielle Lasten der sozialen Infrastruktur zu mildern – freilich abhängig von der finanziellen Gesamtsituation. Forderungen dieser Art – nach zusätzlichem Personal, Finanzierung und Ausstattung – zeigen, dass die praktischen Kapazitäten und damit verbundenen Möglichkeiten in der Arbeit mit Armutsbetroffenen oft als unzureichend empfunden werden.
Ebenfalls häufig thematisiert wurden Schwierigkeiten beim Zugang zu bestehenden Hilfen. Bürokratische Anforderungen sind oft zu hoch – insbesondere, wenn es um die Beantragung von Sozialleistungen geht, was Betroffenen unmittelbar zur Last fällt. Insbesondere für migrantische Armutsbetroffene gehen neben der Komplexität der Beantragung von Sozialleistungen Verständigungsschwierigkeiten einher, was unter Umständen zum Ausbleiben von Unterstützungsleistungen führen kann. Solche Hürden kosten Zeit und Energie und schrecken einige Bedürftige grundsätzlich ab, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Von Seiten der Expertinnen und Experten wird zudem der Bedarf geäußert, Unterstützungswege möglichst unkompliziert zu gestalten, denn „für den einzelnen Betroffenen sind es sechs verschiedene Behörden […] der muss auch erstmal wissen, wo gehe ich jetzt hin“ (SR SozA, Pos. 69).
Zudem wird deutlich, dass viele Betroffene Unterstützungsangebote gar nicht kennen oder erreichen – dies deckt sich auch mit den Ergebnissen unserer Tafel-Befragung. Sprachbarrieren und fehlende Informationen können dazu beitragen, dass besonders vulnerable Gruppen regelmäßig unerreicht bleiben. In diesem Zuge wurde von den Expertinnen und Experten immer wieder die Notwendigkeit einer zielgruppenspezifischen und mehrsprachigen Öffentlichkeitsarbeit hervorgehoben, um den Bekanntheitsgrad der bestehenden Angebote für Armutsbetroffene zu steigern. Schwierigkeiten in der Informationsvermittlung bestehen insbesondere hinsichtlich „älterer Menschen, die vereinsamt sind“ (SR SE, Pos. 20) sowie älterer Armutsbetroffener aus den migrantischen Communities. Dahingehend konstatiert die Sozialbürgermeisterin, dass die Stadt Regensburg „sicher noch vor einem Riesenaufgabenberg“ (Pos. 15) steht.
Großes Potenzial bezüglich der Erhöhung der Erreichbarkeit von Armutsbetroffenen wird von den Expertinnen und Experten in aufsuchenden Ansätzen gesehen. Angebote wie beispielsweise Beratung, Aufklärung oder (inter-)kulturelle Angebote sollten in die Wohn und- Sozialräume der Betroffenen getragen werden. Zur Verbesserung des Zugangs zu älteren migrantischen Armutsbetroffenen wird z. B. vorgeschlagen, sich zu bemühen, Stadtteilkümmerer aus anderen Kulturkreisen einzusetzen, welche wiederum als Multiplikatoren für bestehende Hilfsangebote fungieren könnten.
Neben der Herstellung des Zugangs über Multiplikatoren wird die aktive Quartiersarbeit als Schlüssel zur Erreichbarkeit von Armutsbetroffenen genannt. Dahingehend sollen Anlaufstellen für Armutsbetroffene in den einzelnen Stadtgebieten mit sozialen Problemlagen geschaffen werden, um damit einen hohen Grad der Niedrigschwelligkeit sozialer Angebote zu gewährleisten. Eine Expertin äußert sich hierzu wie folgt: „Mein übergeordneter Wunsch wäre, das […] wären einfach viel mehr so Quartierszentren, um in den einzelnen Stadtteilen vor Ort sein zu können, mit Beratung, mit Unterstützung“ (SR ASDS, Pos. 109). Positiv hervorzuheben ist, dass dieser Bedarf bereits von der Regensburger Sozialverwaltung erkannt wurde:
„Sicher gut ist auch unsere Quartiersarbeit, die wir jetzt einleiten […] Da haben wir jetzt auch vier, fünf Initiativen noch mal verteilt über das Stadtgebiet, wo wir in die Quartiere gehen möchten […] Da sind wir jetzt, glaube ich, ganz gut, die Quartiersarbeit auszuweiten“ (Sozialbürgermeisterin Dr. Freudenstein, Pos. 33).
Darüber hinaus verweisen mehrere Praxisberichte indirekt auf grundsätzliche Schwächen im Hilfesystem. So wurde die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Stellen als verbesserungswürdig bezeichnet: „Wir haben einen Mitarbeiter, […] da sagen wir immer: Das ist die Außenstelle Jobcenter; jetzt ist er kurz Konsulat. Das ist eigentlich nicht unsere Aufgabe. Also eigentlich ist es die Aufgabe des Jobcenters, adäquate Mitarbeitende zu haben, die auch von Menschen, die es nicht können, den Antrag zu machen, weil es ein gesellschaftlicher Auftrag ist, jemanden, der ämtertechnisch eher Schwierigkeiten hat, den ans Amt heranzuführen“ (FK SB3, Pos. 80). Auch fehlende Vernetzung und starre Strukturen wurden angesprochen. Eine Mitarbeiterin einer Lebensmittelausgabe beklagte beispielsweise, ihre Organisation bleibe „komplett außen vor“ (ZG T, Pos. 62), da es an einer institutionellen Einbindung ins kommunale Unterstützungsnetzwerk mangele. Ein anderer Hinweis zielte auf die begrenzte Reichweite einzelner Einrichtungen: Man habe „eigentlich noch 99 andere Aufgaben“ (ebd., Pos. 91) – etwa Bildungs- und Kulturangebote – um Armut zu bekämpfen. Solche Äußerungen deuten darauf hin, dass das Hilfesystem in seiner aktuellen Form nur eingeschränkt den – wie im Laufe des Berichts dargestellt – multidimensionalen und komplexen Problemlagen Armutsbetroffener gerecht wird. Teils schwingt dabei eine gewisse Resignation mit: In einem Fall wurden „typische Strukturen“ (SR SE, Pos. 46) dafür verantwortlich gemacht, dass Hilfesuchende stets in der Rolle passiver Empfänger verbleiben, verbunden mit dem resignierten Zusatz: „Das ist halt so.“ (ebd.). Offen ausgesprochene Kritik am kommunalen Hilfesystem an sich bleibt zwar die Ausnahme, doch im Subtext wird in einigen Äußerungen von Expertinnen und Experten ein Unbehagen an den bestehenden Rahmenbedingungen erkennbar.
Trotz mancher Lücken im System wird von den Expertinnen und Experten auch viel Positives hervorgehoben – insbesondere die enge Vernetzung und breite Kooperation der sozialen Akteure in Regensburg. Die Interviews verdeutlichen, dass in der Stadt bereits ein überaus dichtes Unterstützungsnetzwerk besteht, in dem kommunale, freie und private Träger eng zusammenwirken. Diese „kurzen Wege“ (FK SB3, Pos. 100) – wie es ein Experte formulierte– gelten als großer Vorteil. Die enge Zusammenarbeit im Netzwerk ermöglicht flexible, mitunter unkonventionelle und dadurch unbürokratische Lösungen, um individuell angepasste Hilfen zu erbringen und die Arbeit der Beteiligten zu erleichtern.
Besonders Versorgungsnetze in den Quartieren müssten weiter ausgebaut werden, um vor Ort passgenaue Unterstützung zu gewährleisten – etwa im Bereich der Altenpflege. Insgesamt wurde der Wunsch geäußert, dass bei der Armutsbekämpfung „alle an einem Strang“ (ZG T, Pos. 89) ziehen und „eine größere Lösung“ (ebd.) gefunden wird, wie eine Expertin forderte. Das gegenseitige Vertrauen und informelle Miteinander der Akteure vor Ort bilden hierfür eine wichtige Grundlage.
Viele Angebote für armutsbetroffene Menschen werden in Regensburg durch Ehrenamtliche mitgetragen. Dieses bürgerschaftliche Engagement ist eine tragende Säule der kommunalen Armutsbekämpfung. Allerdings wurde in den Interviews deutlich, dass die Gewinnung und Bindung von Ehrenamtlichen zunehmend zur Herausforderung wird. Einerseits führt der demografische Wandel (Stichwort alternde Gesellschaft) dazu, dass traditionelle Freiwillige wegfallen; andererseits ist insgesamt eine sinkende Bereitschaft erkennbar, im Ehrenamt verbindliche Zeitinvestitionen einzugehen oder Verantwortungsrollen zu übernehmen. Zudem sind Ehrenamtliche meist „betuchter“ (SR ASDS, Pos. 111) — „Ehrenamt muss man sich leisten können“ (ebd.), während Menschen mit geringem sozioökonomischem Status deutlich seltener freiwillig aktiv sind. Vor diesem Hintergrund warnen vor allem Fachkräfte davor, sich nicht allein auf das Ehrenamt als Stütze zu verlassen: „Nur allein mit Ehrenamt geht es einfach nicht“ (ebd., Pos. 67), wie es eine Fachkraft auf den Punkt brachte. Ehrenamtliche brauchen Koordination und Unterstützung; ihr Einsatz kann professionelle Strukturen ergänzen, aber nicht ersetzen. Gleichwohl sind Ehrenamtliche unverzichtbar, um die bestehenden Angebote überhaupt aufrechtzuerhalten – ihr Beitrag sollte jedoch realistisch eingeordnet und durch hauptamtliche Arbeit abgesichert werden.
Ergänzend zu den eben dargestellten Praxisbefunden des Regensburger Hilfesystems wurde eine systematische Übersicht der eruierten Handlungsbedarfe erstellt, welche am Ende dieses Kapitels zu finden ist. Die aufgeführten Handlungsempfehlungen basieren auf den im Rahmen des Armutsberichts durchgeführten qualitativen Interviews mit Betroffenen, Expertinnen und Experten sowie auf einer quantitativen Analyse im Kontext der Tafel-Befragung. Zudem wurde bei der Zusammenstellung der Empfehlungen geprüft, inwieweit diese an bestehende Strategiepapiere anschlussfähig sind – insbesondere an die 2016 vorgelegten Maßnahmen des Forum Soziales, das Seniorenpolitische Gesamtkonzept der Stadt Regensburg sowie den Wegweiser Kommune der Bertelsmann Stiftung.
Es ist dabei wichtig zu betonen: Auch wenn die genannten Empfehlungen wertvolle Hinweise auf bestehende Bedarfe liefern und konkrete Verbesserungsansätze bieten, weisen sowohl die Forschungsergebnisse als auch die Praxisberichte klar darauf hin, dass strukturverändernde Reformen des bestehenden Hilfesystems unverzichtbar sind. Einzelne Maßnahmen können Symptome lindern, doch ohne eine grundlegende strukturelle Neuausrichtung bleiben ihre Effekte begrenzt. Die Übersicht stellt daher keinen Ersatz für notwendige Reformprozesse, sondern eine ergänzende Zusammenstellung dar: Sie macht sichtbar, wo konkreter Handlungsbedarf besteht, und zeigt, welche Handlungsfelder im Rahmen einer umfassenderen Umstrukturierung gezielt gestärkt werden sollten.
Diese abgehandelten praxisnahen Hinweise aus den Experten-Interviews unterstreichen, was die Theorie nahelegt: dass punktuelle Verbesserungen zwar wichtig sind, aber nicht ausreichen. Zusätzliche Stellen, vereinfachte Verfahren oder eine bessere Vernetzung können im Alltag viel bewirken und sollten umgesetzt werden – sie erleichtern sowohl Betroffenen als auch Fachkräften unmittelbar das Leben. Gleichzeitig wird jedoch klar, dass es für eine nachhaltige Armutsbekämpfung einer strukturellen Weiterentwicklung bzw. Umgestaltung des Hilfesystems bedarf. Mit anderen Worten: Einzelmaßnahmen greifen zu kurz, wenn die grundlegenden Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Perspektivisch sind also umfassendere Strategien im Umgang mit Armut notwendig, zum Beispiel im Sinne einer stärker sozialraumorientierten Armutsbearbeitung, die die Lebensrealitäten vor Ort einbezieht und Angebote besser verzahnt. Die Rückmeldungen aus der Praxis unterstreichen damit die zuvor herausgearbeiteten Befunde: Wirkungsvolle Armutsprävention und -bekämpfung erfordern nicht nur engagiertes tägliches Handeln, sondern auch langfristige strukturelle Veränderungen.
1 Sen, Amartya 2000: Development as Freedom. New York: Alfred A. Knopf, S. 38ff.
2 Sen, Amartya 2020: Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft. 1. Auflage. München: Carl Hanser, S. 110.
3 Sen, Amartya 2000: Development as Freedom. New York: Alfred A. Knopf, S. 38ff.
4 Sen, Amartya 2000: Development as Freedom. New York: Alfred A. Knopf, S. 87, eig. Übersetzung.
5 Die Darstellung von Armut als (kommunales) Verwaltungsproblem ist bewusst gewählt, denn als solches äußert sich Armut in diesem Kontext überhaupt: Kommunale Armutspolitik ergibt sich nicht aus einer (moralischen) Verpflichtung gegenüber Individuen, sondern aus der Tatsache, dass die Kommune de facto – und in gewissem Umfang auch de jure – mit den sozialen Folgen von Armut umgehen muss. Eine moralisierende Perspektive würde einen Anspruch an kommunales Handeln herantragen, der weder ihrer institutionellen Logik entspricht noch innerhalb ihrer begrenzten Zuständigkeiten sinnvoll eingelöst werden könnte.
6 Siehe unter anderem:
Kronauer, Martin 2015: Kommunale Strategien gegen Armut in Zeiten der Einkommenspolarisierung. Sozialer Fortschritt, 64(05), 110–115.
Fischer, Jörg 2024: Perspektiven integrierter Ansätze zur Armutsprävention in Kommunen (https://www.fh-erfurt.de/fileadmin/Dokumente/Personen/ASW/Fischer-Joerg/Fischer_Praxisexpertise_FINAL_gesichert.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
7 Hanesch, Walter 2011: Kommunale Armutspolitik. In: Dahme, Heinz-Jürgen (Hg.): Handbuch kommunale Sozialpolitik. 1. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 227-242, S. 234.
8 Ebd., S. 229.
9 Hanesch, Walter 2001: Armut und Integration in den Kommunen. Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 1(1), 27–47.
Grohs, Stephan/Reiter, Renate 2014: Kommunale Sozialpolitik: Handlungsoptionen bei engen Spielräumen; Expertise im Auftrag der Abteilung Wirtschafts- und Sozialpolitik der Friedrich-Ebert-Stiftung. Gesprächskreis Sozialpolitik. FES (http://library.fes.de/pdf-files/wiso/11017.pdf; Zugriff: 12.04.2025).
10 Wegweiser Kommune (Hg.) 2025: Soziale Leistungen (Euro je Einwohner:in) (https://www.wegweiser-kommune.de/daten/soziale-leistungen+regensburg+augsburg+erlangen+fuerth+ingolstadt+muenchen+nuernberg+wuerzburg+2006-2022+liniendiagramm; Zugriff 27.03.2025).
11 Ebd.
12 Stölner, Robert 2024: Das Management von Armut auf kommunaler Ebene. In: Huster, Ernst-Ulrich/Boeckh, Jürgen (Hg.): Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer VS, S. 717-740.
13 März, Daniel/Röber, Lukas/Andresen, Nicola 2020: Armutsprävention im Spiegel kommunaler Bildungslandschaften (https://www.faberid.de/wp-content/uploads/sites/7/2024/09/2020-Themendossier_Armutspraevention_TransferagenturGrossstaedte.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
14 Brülle, Heiner/Krätschmer-Hahn, Rabea 2018: Dimensionen kommunaler Armutspolitik. In Böhnke, Petra/Dittmann, Jörg/Goebel, Jan (Hg.): Handbuch Armut. Ursachen, Trends, Maßnahmen. Opladen/Toronto: Verlag Barbara Budrich, S. 309-319, S. 317.
15 Spannagel, Dorothee/Brülle, Jan 2024: Ungleiche Teilhabe: Marginalisierte Arme – verunsicherte Mitte. WSI-Verteilungsbericht 2024. WSI Report Nr. 98. Jg., 11/2024 (https://www.wsi.de/fpdf/HBS-008981/p_wsi_report_98_2024.pdf; Abrufdatum: 08.04.2025), S. 17.
16 Brülle, Heiner/Krätschmer-Hahn, Rabea 2018: Dimensionen kommunaler Armutspolitik. In: Böhnke, Petra/Dittmann, Jörg/Goebel, Jan (Hg.) 2018: Handbuch Armut. Opladen/Toronto: Verlag Barbara Budrich, S. 309 – 319, S. 309.
17 Stölner, Robert 2024: Das Management von Armut auf kommunaler Ebene. In: Huster, Ernst-Ulrich/Boeckh, Jürgen (Hg.): Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung, 4. akt. und überarb. Aufl., Wiesbaden: Springer VS. S. 717–740, S. 733ff.
18 Hanesch, Walter 2001: Armut und Integration in den Kommunen. Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 1(1), 27–47.
Hanesch, Walter 2011: Kommunale Armutspolitik. In: Dahme, Heinz-Jürgen (Hg.): Handbuch kommunale Sozialpolitik. 1. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 227-242.
19 Fischer, Jörg 2024: Perspektiven integrierter Ansätze zur Armutsprävention in Kommunen (https://www.fh-erfurt.de/fileadmin/Dokumente/Personen/ASW/Fischer-Joerg/Fischer_Praxisexpertise_FINAL_gesichert.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
20 Kronauer, Martin 2015: Kommunale Strategien gegen Armut in Zeiten der Einkommenspolarisierung. Sozialer Fortschritt, 64(05), 110–115.
21 Stölner, Robert 2024: Das Management von Armut auf kommunaler Ebene. In: Huster, Ernst-Ulrich/Boeckh, Jürgen (Hg.): Handbuch Armut und soziale Ausgrenzung, 4. akt. und überarb. Aufl., Wiesbaden: Springer VS. S. 717–740.
22 Fischer, Jörg 2024: Perspektiven integrierter Ansätze zur Armutsprävention in Kommunen (https://www.fh-erfurt.de/fileadmin/Dokumente/Personen/ASW/Fischer-Joerg/Fischer_Praxisexpertise_FINAL_gesichert.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
23 Ebd., vgl. außerdem
Hanesch, Walter 2011: Kommunale Armutspolitik. In: Dahme, Heinz-Jürgen (Hg.): Handbuch kommunale Sozialpolitik. 1. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 227-242.
März, Daniel/Röber, Lukas/Andresen, Nicola 2020: Armutsprävention im Spiegel kommunaler Bildungslandschaften (https://www.faberid.de/wp-content/uploads/sites/7/2024/09/2020-Themendossier_Armutspraevention_TransferagenturGrossstaedte.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
24 Fischer, Jörg 2024: Perspektiven integrierter Ansätze zur Armutsprävention in Kommunen (https://www.fh-erfurt.de/fileadmin/Dokumente/Personen/ASW/Fischer-Joerg/Fischer_Praxisexpertise_FINAL_gesichert.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
25 Ebd.
26 Sen, Amartya 2020: Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft. 1. Auflage. München: Carl Hanser, S. 137.
27 Sen, Amartya 2000: Development as Freedom. New York: Alfred A. Knopf, S. 53.
28 Nussbaum, Martha C. 2011: Creating Capabilities. The Human Development Approach. Cambridge/London: Harvard Universtiy Press, S. 25f., eig. Übersetzung.
29 Sen, Amartya 2020: Ökonomie für den Menschen. Wege zu Gerechtigkeit und Solidarität in der Marktwirtschaft. 1. Auflage. München: Carl Hanser, S. 29.
Wie die Stimmen aus der Forschung und des Regensburger Sozialsektors darlegen, braucht es neben Einzelmaßnahmen auch strukturelle Veränderungsprozesse, um adäquat auf Armut und deren Auswirkungen auf die Betroffenen reagieren zu können. Diese Forderung deckt sich mit den vorangegangenen Analyseergebnissen. Besonders die Versäulung, fehlende Kooperation und Intransparenz im Regensburger Hilfesystem wurden als zentrale Hemmnisse identifiziert. Diese Defizite führen, wie oben dargelegt, für armutsbetroffenen Menschen zu Zugangsbarrieren in die Hilfesysteme, begünstigen Stigmatisierungen und verfestigen strukturelle Benachteiligungen. Ein möglicher Ansatz, solchen strukturellen Problemlagen im Kontext von Armut zu begegnen, ist das Konzept der Sozialraumorientierung. Im Folgenden wird es als exemplarischer Strukturansatz skizziert – jedoch nicht als einzige (Muster-)Lösung, sondern als ein Beispiel unter mehreren möglichen Konzepten.
Sozialraumorientierung wird in der Sozialen Arbeit derzeit intensiv diskutiert. Sie reagiert auf die Kritik, dass herkömmliche Hilfesysteme soziale Problemlagen zu stark auf der individuellen Ebene verorten und strukturelle Faktoren vernachlässigen. Ihr Leitprinzip ist der konsequente Einbezug des Gemeinwesens als Ressource. Dabei ist Gemeinwesenarbeit keineswegs neu (man denke etwa an die Hull-House-Bewegung im 19. Jahrhundert, die sich schon damals an den Lebensbedingungen armer Stadtteilbewohner orientierte); neuartig ist jedoch, soziale Einrichtungen, einzelne Hilfeangebote oder sogar den gesamten kommunalen Sozialsektor konzeptionell auf den Sozialraum ihrer Adressatinnen und Adressaten auszurichten – alles Veränderungen, die armutsbetroffene Personen unmittelbar betreffen.
Die Fachvertreter verstehen die Sozialraumorientierung als einen
„Mehrebenenansatz, der seine Überzeugungskraft und Wirkung daraus gewinnt, einander ergänzende fachliche Maximen in verschiedenen Handlungsfeldern gleichermaßen zu verfolgen. Sozialraumorientiert arbeitende Kollegen und Fachkräfte, die die Arbeit mit Einzelnen und Familien, mit organisierten Gruppen, mit Bewohnern von Stadtteilen, mit ›Kunden‹ kommunaler Leistungen, mit Einrichtungen und Diensten der Sozialen Arbeit konstruktiv verbinden […] sind beteiligt an der Bearbeitung von Themen sozialer Kommunalpolitik und der Beratung von Leitungen von Wohlfahrtsverbänden, der Verwaltungsspitze und der Kommunalpolitik“30
In diesen Ausführungen schwingt auch die bereits aufgeführte Kritik an der Versäulung des Hilfesystems mit, das vorwiegend durch spezialisierte Dienste mit klar abgegrenzten Zuständigkeiten für verschiedene Hilfearten geprägt ist. Diese Form der Strukturierung steht allerdings den von besonderer Komplexität und Wechselwirkungen geprägten Lebenslagen Armutsbetroffener entgegen. Die gemeinsame Zuständigkeit für einen Sozialraum – anstelle einer Trennung nach Fachbereichen und Leistungsarten – soll diese Grenzen auflösen und eine stringente, engere und interdisziplinäre Zusammenarbeit fördern.
Die Fokussierung auf die sozialräumlichen Gegebenheiten der Hilfeleistung bedeutet allerdings nicht, die Arbeit auf Einzelfallebene zu vernachlässigen oder gar einzustellen. Sozialraumorientierte Ansätze sehen eine „Fall-im-Feld-Logik“31 vor, wonach die Fallebene mit fallübergreifenden bzw. fallunspezifischen Maßnahmen unter gleichwertiger Berücksichtigung verschränkt werden. Das übergeordnete Ziel dieser strukturellen Neujustierung ist es, nicht mehr hauptsächlich reaktionär auf aufschlagende Fälle zu agieren, sondern auch in großen Teilen präventiv zu wirken, um etwaigen Armutsdynamiken frühzeitig begegnen und diese womöglich eindämmen zu können.
Unmittelbar verknüpft mit diesem Ansatz ist eine grundlegende Kritik an der Finanzierung im Hilfesystem. In der aktuellen Finanzierungslogik wird „genau das bezahlt, was behindert werden soll: Fälle“32. Präventive Hilfen lassen sich daher schwer finanzieren, da sie nicht durch individuelle Rechtsansprüche abgedeckt sind und meist nur über freiwillige Leistungen der Kommune realisiert werden können. Für armutsbetroffene Menschen hat diese Logik zur Folge, dass präventive Unterstützungsangebote häufig gar nicht erst entstehen – ein Umstand, der die Verfestigung von Problemlagen zusätzlich begünstigt. Wolfgang Hinte, der Begründer der Sozialraumorientierung, bemängelt in diesem Zusammenhang die fehlenden Spielräume zur Finanzierung flexibler, passgenauer Hilfen. Die üblichen Entgeltsysteme – etwa Fachleistungsstunden oder Tagessätze – seien „der in Geld gegossene Ausdruck einer standardisierten Hilfeform“, die „häufig die Menschen an die vorhandene Struktur anpasst“33, anstatt sich an ihrer individuellen Situation zu orientieren. Gerade in Armutslagen zeigt sich, dass ein derart standardisiertes Vorgehen den Hilfebedarf der Menschen häufig verfehlt und ihre Problemlagen eher verwaltet als gezielt bearbeitet werden.
Diesen Herausforderungen der Einzelfallfinanzierung setzt die Sozialraumorientierung das Prinzip des sogenannten Sozialraumbudgets entgegen. Indem finanzielle Mittel nicht mehr an einzelne Fälle, sondern an die Bedarfe eines Sozialraums gebunden werden, entsteht ein wirtschaftlicher Anreiz, durch frühzeitige Hilfen langfristige Folgekosten zu vermeiden. Gleichzeitig schaffen Sozialraumbudgets mehr Spielraum für unbürokratische, lebensweltnahe Unterstützung und unterstreichen den präventiven Charakter des Ansatzes, was insbesondere in Stadtteilen mit hoher Armutskonzentration von großer Bedeutung ist.
Darüber hinaus fördert diese Logik bereichsübergreifende Kooperation und wirkt der Versäulung entgegen: Die Verantwortung für den Mitteleinsatz liegt nicht mehr bei einzelnen Maßnahmen, sondern wird auf gemeinsame, trägerübergreifend vereinbarte Ziele im Sozialraum ausgerichtet.34 So soll vermieden werden, dass Hilfesuchende – etwa armutsbetroffene Familien – zwischen Zuständigkeiten hin- und hergeschoben werden oder Angebote aufgrund mangelnder Transparenz nicht wahrnehmen können.
Ein weiterer zentraler Bestandteil dieses Vorgehens ist die sogenannte fallunspezifische Arbeit. Anders als in der klassischen Einzelfallhilfe steht hier nicht der akute Unterstützungsbedarf im Zentrum, sondern das systematische Erkunden und Erschließen des Sozialraums: Fachkräfte bauen Beziehungen zu Schlüsselpersonen auf – etwa zur Jugendtrainerin im Verein, zum Hausmeister, zur Bäckereiverkäuferin, zum Imam oder zu lokalen Initiativen. Diese informellen Netzwerke lassen sich in konkreten Fällen aktivieren – sie entfalten aber auch präventive Wirkung, weil sie Vertrauen schaffen, Stigmatisierung abbauen, Zugang erleichtern und Selbstorganisationsprozesse fördern. Ziel ist es, den Stadtteil nicht nur als räumlichen Rahmen zu begreifen, sondern als aktiven Teil der Lösung – insbesondere in sozial benachteiligten Quartieren, in denen die aktive Einbindung der Bewohnerinnen und Bewohner zur Verbesserung der Lebenslagen im Viertel beitragen kann. Wo solche Strukturen aufgebaut und gepflegt werden, entstehen tragfähige lokale Netzwerke, die nicht nur das Hilfesystem entlasten, sondern auch die Lebensqualität im Quartier langfristig stärken.35
Natürlich stoßen theoretische Konzepte wie das hier skizzierte in der praktischen Umsetzung regelmäßig an Grenzen. In Rosenheim wurde vor etwa 20 Jahren ein Teil des Hilfesystems nach dem Konzept der Sozialraumorientierung umstrukturiert. Im Anschluss legen wir anhand der Praxis der Umstellung der Rosenheimer Jugendhilfe die konkreten Auswirkungen einer sozialraumorientierten Ausrichtung dar. Dabei werden sowohl erzielte Verbesserungen als auch weiterhin bestehende Herausforderungen deutlich.
Vor der Umstrukturierung der Rosenheimer Jugendhilfe kam „dem Gemeinwesen und dessen Wichtigkeit kaum Beachtung“36 zu, die „Zuordnungen der Familien des allgemeinen Sozialdienstes (ASD) wurde […] alphabetisch vorgenommen“37 und die „Zusammenarbeit mit den freien Trägern war […] durch eine klare Auftraggeber-Auftragnehmer-Haltung geprägt“38. Insbesondere Letzteres führte zu einem stetigen Konkurrenzverhältnis unterhalb der Träger, verkomplizierte kooperative Strukturen und verhinderte einhergehend etwaige Synergieeffekte. Aus diesem Grund hat sich das Stadtjugendamt Rosenheim zum Ziel genommen, gemeinsam mit den freien Trägern „die Jugendhilfe in Rosenheim gemeinsam zu denken, zu gestalten und sie auch gemeinsam zu verantworten“39.
Als eine der größten Herausforderungen wird die Überwindung von teilweise gegensätzlichen Interessenkonflikten genannt, was unmittelbar mit den oben erläuterten Schwachstellen der vorherrschenden Finanzierungslogik zusammenhängt:
„Während der öffentliche Träger daher ein Interesse an möglichst wenig verordneten Maßnahmen hat, konkurrieren die freien Träger um die „Fälle“, um ihre Auslastung zu gewährleisten. Wenn es aber gelingt, ein echtes Miteinander zu kreieren, sodass alle Beteiligten – öffentlicher und freie Träger – unter vergleichbaren Rahmenbedingungen tätig sein können, bleibt viel Zeit und Energie für die Menschen im Sozialraum“40
Gerade für die Armutsbekämpfung ist es entscheidend, solche Interessenkonflikte aufzulösen, damit die Unterstützung der Menschen – und nicht die Verwaltung von „Fällen“ – im Mittelpunkt steht.
Mittels Einigung auf gemeinsame Grundsätze – wie zum Beispiel die feste Verankerung des Gemeinwesens in der Jugendhilfe, konsequente Nutzung der Umfeldressourcen der adressierten Kinder und Jugendlichen oder gemeinsame Verantwortlichkeit hinsichtlich der Budgetierung – konnte ein signifikanter Rückgang von stationären Unterbringungen erwirkt und somit Finanzmittel von knapp 4 Millionen Euro im Jahr freigemacht werden, die nun in die soziale Infrastruktur der Stadt Rosenheim investiert werden können.41
Abbildung 2: Entwicklung der stationären Unterbringung 2006-2022 nach § 34, § 35a und § 41

Quelle: Mutzbauer et al. (Hg.) 202342
Aufgrund dieser wirtschaftlichen Erfolge in Form der Kostenreduktion und stabiler Jugendhilfebudgets ist das Konzept Sozialraumorientierung häufig der Kritik ausgesetzt, ein Sparprogramm zu sein und die Kosten des individuellen Leistungsanspruch zugunsten kostengünstigeren infrastrukturellen Maßnahmen im Sozialraum ersetzen zu wollen. Diese Annahme ist jedoch insofern falsch, als dass
„gerade die Sozialraumorientierung es ist, die die Individualität des Klienten in den Vordergrund stellt und diesen eben nicht in ein Raster aus Paragraphen sortiert, an dessen Ende er, dem Wunsch- und Wahlrecht genüge getan, aus einer vorgefertigten Palette an Hilfeangeboten zum passiven Leistungsempfänger wird. Durch die konsequente Orientierung am Willen des Adressaten wird dieser vielmehr zum aktiven Gestalter jenes Veränderungsprozesses, der zur Erreichung des von ihm selbst definierten Zieles führt.“43
Durch die Einführung der Sozialraumbudgets sowie einer pauschalen Personalfinanzierung statt der Finanzierung über Fachleistungsstunden ist es in der Stadt Rosenheim gelungen, sowohl die freien Träger für eine erfolgreiche Quartiersarbeit finanziell auszustatten, als auch die Freiheit zu gewährleisten, maßgeschneiderte Lösungen für Familien, Kinder und Jugendlichen anbieten zu können.
Diese Form der interdisziplinären Zusammenarbeit mit der gemeinsamen Zuständigkeit für einen Sozialraum
„macht es möglich, frühzeitige und niederschwellige Beratungssetting zu schaffen und somit vorhandene Ressourcen präventiv einzusetzen und zu aktivieren. Das langfristige Ziel ist es, dadurch personelle und finanzielle Ressourcen so einzusetzen, dass sie nicht durch intensive Hilfekonstellationen gebunden werden.44
Dies soll aufzeigen, welche Möglichkeiten sich durch die Auflösung einer versäulten Hilfestruktur und die Hinwendung zu den sozialräumlichen Gegebenheiten und damit zu den tatsächlichen Lebenswelt der Menschen in den Quartieren mit sich bringen kann. Stehle und Schätzel, beide Leiter von sozialen Trägern in Rosenheim, schreiben hinsichtlich des Umstrukturierungsprozesses resümierend: „Die größte Schwierigkeit der Welt besteht nicht darin, Leute zu bewegen, neue Ideen anzunehmen, sondern alte zu vergessen.“45
Kommunale Handlungsspielräume in der Armutspolitik sind begrenzt – und doch werden sie vielerorts, auch in Regensburg, nicht vollständig genutzt. Neben externen Rahmenbedingungen wie föderalen Zuständigkeiten und begrenzten Ressourcen erschweren auch interne strukturelle Defizite eine wirksame Reaktion auf Armut. Der vorliegende Bericht legt nahe: Um Armut auf lokaler Ebene angemessen zu begegnen, reicht es nicht aus, einzelne Angebote auszuweiten oder punktuelle Maßnahmen umzusetzen. Entscheidend ist eine strukturelle Neuausrichtung des Hilfesystems – insbesondere mit Blick auf Zugänglichkeit, Transparenz, Zielgruppenpassung und Koordination. Das schließt jedoch nicht aus, kurzfristige Verbesserungen umzusetzen: Zusätzliche Personalstellen, vereinfachte Verfahren oder eine bessere Vernetzung helfen im Alltag und sollten parallel zu strukturellen Reformen im Hilfesystem erfolgen. Sie erleichtern unmittelbar das Leben der Betroffenen und der Fachkräfte. Gleichzeitig gilt: Solche Einzelmaßnahmen bleiben in ihrer Wirkung begrenzt, solange die grundlegenden organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen unverändert bleiben. Daher sind umfassendere Strategien im Umgang mit Armut notwendig.
Die Ursachen von Armut lassen sich auf kommunaler Ebene nicht beheben. Wohl aber lassen sich ihre sozialen Folgen abmildern. Genaugenommen kann deshalb nicht von einer „Bekämpfung“, sondern von einer Bearbeitung oder Milderung von Armutsfolgen die Rede sein. Letztlich sollte kommunale Armutspolitik darauf zielen, Menschen trotz und nicht gegen Armut ein möglichst gutes Leben zu ermöglichen: durch den Abbau von Barrieren im Zugang zu bestehenden Leistungen, durch die Stärkung individueller Handlungsfähigkeit und durch die Ermöglichung kultureller, sozialer und politischer Teilhabe. Auf kommunaler Ebene ist Armutspolitik letztlich Teilhabepolitik. Ihre Aufgabe ist es, Isolation zu verringern, soziale Integration zu fördern und individuelle wie kollektive Handlungsfähigkeit zu stärken.46
Ein integrierter Ansatz zur Bearbeitung von Armut erfordert mehr als die Summe einzelner Projekte: Entscheidend ist eine strukturelle Neuausrichtung der lokalen Unterstützungslandschaft. Ein möglicher Weg in diese Richtung ist die Sozialraumorientierung – ein Ansatz, der darauf zielt, die Aufsplitterung der Hilfsangebote entlang von Zuständigkeiten und Rechtskreisen zu überwinden und stattdessen verschiedene Akteure im Stadtteil zusammenzuführen. Im Zentrum steht dabei die Idee, Angebote vor Ort besser zu verzahnen und die Lebensrealitäten der Menschen in den jeweiligen Stadtteilen systematisch einzubeziehen. Eine gemeinsame Verantwortung für einen Sozialraum kann dazu beitragen, interdisziplinäre Zusammenarbeit zu stärken und Bedarfe in benachteiligten Quartieren früher zu erkennen. Damit sich eine stärker sozialraumorientierte Arbeitsweise tatsächlich entfalten kann, braucht es neben strukturellen Anpassungen auch tragfähige Kooperationen zwischen Trägern, Verwaltung und Zivilgesellschaft47 sowie „Geduld, Mut für […] Innovationen und gute Energie zur Bewältigung der regelmäßig auftauchenden Herausforderungen“48. Hinsichtlich der Armutspolitik in Regensburg stellt die Sozialraumorientierung sicherlich kein Allheilmittel dar und auch Reformprozesse sind – wie am Beispiel von Rosenheim erkennbar – ein langwieriges Unterfangen. Dennoch birgt eine stärker sozialraumorientierte Armutsbearbeitung in Regensburg das Potenzial, die vorhandenen Ressourcen besser zu nutzen und unterschiedliche Hilfsangebote systematisch miteinander zu verbinden. Sie ersetzt keine notwendigen sozialen Leistungen, kann aber dazu beitragen, deren Wirkung und Reichweite zu verbessern – indem Zuständigkeiten transparenter, Angebote zugänglicher und Ressourcen gezielter nutzbar gemacht werden.
Abschließend stellt sich auch die Frage nach dem Selbstverständnis derjenigen, die in der kommunalen Armutsbearbeitung tätig sind – sei es professionell oder ehrenamtlich. Angesichts der strukturellen Ursachen von Armut und der begrenzten Gestaltungsspielräume auf kommunaler Ebene lässt sich festhalten: Eine Behebung der Problemlagen, mit denen sie sich in ihrem Alltag konfrontiert sehen, sollte realistischerweise nicht ihr Motiv sein. Im Sinne der geforderten Strukturreformen verlangt soziales Engagement auf kommunaler Ebene ein nüchternes Selbstverständnis, als Teil eines begrenzt wirkenden Netzwerks zu agieren, das in der breitaufgefächerten Bearbeitung von Armut und ihren Folgen gleichsam seinen Zweck und seine Grenzen hat.
Die folgende tabellarische Übersicht knüpft daran an: Sie versammelt systematisch konkrete Handlungsempfehlungen von Regensburger Armutsbetroffenen und sozial engagierten Personen aus unterschiedlichen Bereichen – als Ausdruck dessen, was trotz begrenzter kommunaler Wirkungsspielräume vor Ort in Bewegung gesetzt werden kann. Auch wenn es sich dabei überwiegend um Einzelmaßnahmen handelt, machen sie deutlich, an welchen Stellen kommunale Praxis in der Arbeit mit Armutsbetroffenen konkret und unmittelbar ansetzen kann – im Wissen darum, dass langfristig vor allem strukturelle Veränderungen entscheidend bleiben. Die Übersicht versteht sich dabei nicht als Abschluss, sondern als Ausgangspunkt für weitere Diskussionen und praktische Umsetzungsschritte.
30 Früchtel et. al. 2013, S. 11, zitiert in: Herrmann, Heike 2019: Soziale Arbeit im Sozialraum. Stadtsoziologische Zugänge. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, S. 69.
31 Fehren, Oliver/Hinte Wolfgang 2013: Sozialraumorientierung – Fachkonzept oder Sparprogramm? Berlin: Lambertus-Verlag, S. 32.
32 Hinte und Treß 2007, S. 27, zitiert in: Herrmann, Heike 2019: Soziale Arbeit im Sozialraum. Stadtsoziologische Zugänge. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, S. 58.
33 Fürst, Roland/Hinte Wolfgang 2020: Sozialraumorientierung 4.0. Das Fachkonzept: Prinzipien, Prozesse & Perspektiven. Wien: Facultas, S. 21.
34 Herrmann, Heike 2019: Soziale Arbeit im Sozialraum. Stadtsoziologische Zugänge. Stuttgart: Verlag W. Kohlhammer, S. 56.
35 Bestmann, Stefan 2017: Fallunspezifische Arbeit in sozialräumlich organisierten Leistungsfeldern. In: Fürst, Roland/Hinte, Wolfgang (Hg.): Sozialraumorientierung. Ein Studienbuch zu fachlichen, institutionellen und finanziellen Aspekten. 2., aktualisierte Auflage. Wien: Facultas, S. 89–104.
36 Stehle, Ulrike/Schätzel, Heinz 2023: Kooperation statt Konkurrenz: Jugendhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe. In: Mutzbauer, Lea/Petzold, Marcel/Schätzel, Heinz (Hg.): 20 Jahre Sozialraumorientierung in Rosenheim. Ein Fachkonzept in der Praxis. S. 10 – 15 (https://www.kinderschutzbund-rosenheim.de/wp-content/uploads/2023/06/Fachkonzept-20-Jahre-SRO-RO-2023.pdf; Zugriff: 08.04.2025), S. 10.
37 Ebd.
38 Ebd.
39 Ebd., S. 11.
40 Ebd.
41 Ebd.
42 Mutzbauer, Lea/Petzold, Marcel/Schätzel, Heinz (Hg.) 2023: Entwicklung der stationären Unterbringungen in der Jugendhilfe Rosenheim 2006 – 2022 (https://www.rosenheim.de/fileadmin/Buergerservice/Kinder-und-Jugendliche/fachkonzept_20_jahre_sro_ro_2023.pdf; Zugriff: 11.04.2025).
43 Greiner, Kornelius/Höfer, Stephan 2023: Das Finanzierungsmodell – ein wesentlicher Baustein im Modell der sozialraumorientierten Jugendhilfe in Rosenheim. In: Mutzbauer, Lea/Petzold, Marcel/Schätzel, Heinz (Hg.): 20 Jahre Sozialraumorientierung in Rosenheim. Ein Fachkonzept in der Praxis. S. 16 – 21 (https://www.kinderschutzbund-rosenheim.de/wp-content/uploads/2023/06/Fachkonzept-20-Jahre-SRO-RO-2023.pdf; Zugriff: 08.04.2025), S. 16.
44 Sperlich, Maria/Zollner, Julia 2023: Ein neues Quartier entsteht – Sozialraumorientierte Jugendhilfe gestaltet mit! In: Mutzbauer, Lea/Petzold, Marcel/Schätzel, Heinz (Hg.): 20 Jahre Sozialraumorientierung in Rosenheim. Ein Fachkonzept in der Praxis. S. 38-40 (https://www.kinderschutzbund-rosenheim.de/wp-content/uploads/2023/06/Fachkonzept-20-Jahre-SRO-RO-2023.pdf; Zugriff: 08.04.2025), S. 40
45 Stehle, Ulrike/Schätzel, Heinz 2023: Kooperation statt Konkurrenz: Jugendhilfe ist eine gemeinsame Aufgabe. In: Mutzbauer, Lea/Petzold, Marcel/Schätzel, Heinz (Hg.): 20 Jahre Sozialraumorientierung in Rosenheim. Ein Fachkonzept in der Praxis. S. 10 – 15 (https://www.kinderschutzbund-rosenheim.de/wp-content/uploads/2023/06/Fachkonzept-20-Jahre-SRO-RO-2023.pdf; Zugriff: 08.04.2025), S. 14.
46 Brülle, Heiner/Krätschmer-Hahn, Rabea 2018: Dimensionen kommunaler Armutspolitik. In: Böhnke, Petra/Dittmann, Jörg/Goebel, Jan (Hg.) 2018: Handbuch Armut. Opladen/Toronto: Verlag Barbara Budrich, S. 309 – 319, S. 309.
47 Fürst, Roland/Hinte Wolfgang 2020: Sozialraumorientierung 4.0. Das Fachkonzept: Prinzipien, Prozesse & Perspektiven. Wien: Facultas, S. 23f.
48 Hinte, Wolfgang 2023: Resümee. In: Mutzbauer, Lea/Petzold, Marcel/Schätzel, Heinz (Hg.): 20 Jahre Sozialraumorientierung in Rosenheim. Ein Fachkonzept in der Praxis. S. 54 – 55 (https://www.kinderschutzbund-rosenheim.de/wp-content/uploads/2023/06/Fachkonzept-20-Jahre-SRO-RO-2023.pdf; Zugriff: 11.04.2025), S. 54.
Auf Basis der Erhebungsdaten des Armutsberichts (Experten- & Betroffenen-Interviews49; Tafel-Befragung)
sowie der Anschlussfähigkeit an Maßnahmenkatalog des Forum Soziales50, dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept51, Wegweiser Kommune / Bertelsmann-Stiftung52







49 Interne Dokumente der Auswertung der Experten- und Betroffeneninterviews.
50 Stadt Regensburg 2016: Maßnahmen zur Bekämpfung der Ursachen und Folgen von Armut (https://www.regensburg.de/fm/121/bericht-massnahmen-zur-armutsbekaempfung-2016.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
51 Stadt Regensburg Seniorenamt 2022: Seniorenpolitisches Gesamtkonzept Stadt Regensburg. Hauptteil: Maßnahmen (https://www.regensburg.de/fm/121/senipol-gesamtkonzept-ma%C3%9Fnahmen.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
52 Bertelsmann Stiftung 2020: Demografietypisierung 2020. Typ 7: Großstädte und Hochschulstandorte mit heterogener sozioökonomischer Dynamik (https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/74_Wegweiser-Kommune/Typ_7.pdf; Zugriff: 14.04.2025).
53 REWAG: Runder Energietisch (https://www.rewag.de/service/zahlhilfe; Zugriff: 14.04.2025).
54 Allianz Vielfältige Demokratie o. J.: Bürgerbeteiligung in Kommunen verankern (https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Vielfaeltige_Demokratie_gestalten/Buergerbeteiligung_in_Kommunen_verankern.pdf; Zugriff: 14.04.2025).